CIfA hat dem Wunsch seiner deutschen Mitglieder entsprochen, die Zahlung der Mitgliedsbeiträge zu vereinfachen und verzichtet daher bei in Deutschland ansässigen Mitgliedern seit 2022 auf den in Großbritannien üblichen "Subscription renewal" Prozess, d. h. die jährliche explizite Bestätigung der Mitgliedschaft.
Ab sofort gehen wir automatisch davon aus, dass Sie weiterhin CIfA-Mitglied bleiben möchten, sofern Sie Ihre Mitgliedschaft nicht bis zum 31. März des aktuellen Geschäftsjahres gekündigt haben.
Da das Geschäftsjahr des CIfA vom 1. April bis 31. März läuft, sind die Mitgliedsbeiträge zum 1. April des Jahres fällig. Sie erhalten im Februar / März eine Erinnerung per E-Mail mit allen wichtigen Informationen.
Sollten Sie die ermäßigten Mitgliedsbeiträge in Anspruch nehmen wollen, denken Sie bitte daran, bis zum 15. März einen Antrag ("Concessionary Rate Request Form") für das nächste Geschäftsjahr einzureichen. Wenn Sie dies nicht tun, werden wir Ihnen die normalen Gebühren berechnen.
Anstatt der bisherigen "Subscription renewal" E-Mail erhalten Sie zukünftig einmal im Jahr eine E-Mail mit der Bitte, sich zu vergewissern, dass Ihre bei CIfA hinterlegten Daten korrekt und auf dem neuesten Stand sind. Dies ist unabhängig davon aber auch jederzeit möglich, indem Sie sich auf unserer Website mit Ihrem Account anmelden. Wenn Sie Probleme beim Einloggen haben, lesen Sie bitte die Anweisungen zur Passwortwiederherstellung.